
Ein entlaufener Hund hat in Bühl (Kreis Rastatt) gewalttätige körperliche Auseinandersetzungen ausgelöst, bei denen ein 43-jähriger Hundehalter mindestens zwei Menschen verletzt haben soll. Der Mann soll unter anderem mit einer Hundeleine auf seine Opfer eingeschlagen haben, wie die Polizei mitteilte.
Die Geschichte nahm am Sonntag ihren Anfang, als der Hund eines 36-Jährigen von einem Grundstück ausbüxte, da er vermutlich den Hund des späteren mutmaßlichen Schlägers bemerkt hatte. Daraufhin soll der 36-Jährige seinem Haustier hinterhergerannt und dabei auf den 43-Jährigen getroffen sein. Dieser soll auf den entlaufenen Vierbeiner eingetreten haben.
Mutmaßlicher Täter lässt seinen Hund zurück
Als der 36-Jährige seinen Hund daraufhin aus der Situation retten wollte, soll der 43-Jährige mit der Faust auf den Jüngeren eingeschlagen und dabei auch dessen Sonnenbrille beschädigt haben. Anschließend soll er ihn mit einer Hundeleine im Gesicht verletzt haben. Dem Verletzten sei es schließlich gelungen, seinen Vierbeiner nach Hause zu bringen. Der 43-Jährige habe seinen Hund daraufhin am Tatort zurückgelassen, hieß es.
Im weiteren Verlauf habe ein 63-jähriger Verwandter des Verletzten den mutmaßlichen Täter auf dem Fahrrad verfolgt und ihn schlussendlich einholen können. Als er versucht haben soll, den mutmaßlichen Schläger festzuhalten, soll dieser den Verwandten jedoch zu Boden gestoßen und dessen Fahrrad auf ihn geworfen haben. Anschließend soll er den bereits auf dem Boden liegenden 63-Jährigen ebenfalls mit einer Hundeleine im Gesicht und an den Knöcheln verletzt haben.
Eignung zur Hundehaltung wird überprüft
Die Frau des 63-Jährigen war inzwischen ebenfalls am Ort des Geschehens eingetroffen und soll versucht haben, die mutmaßlichen Übergriffe des 43-Jährigen zu filmen. Als sie der Aufforderung des Mannes, die Aufnahmen zu beenden, nicht nachkam, soll dieser sie ebenfalls angegriffen und versucht haben, sie mit seiner Hundeleine zu verletzen.
Der 43-Jährige konnte schließlich in einem Tierheim vorläufig festgenommen werden, als er seinen Hund abholen wollte. Der zurückgelassene Vierbeiner war zuvor dorthin gebracht worden, um dessen Chip auslesen zu lassen. Gegen den Mann wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Zusätzlich werde seine Eignung zum Halten eines Hundes überprüft, teilte die Polizei mit.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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