
Nach dem Feuerzeug-Wurf im Bundesliga-Spiel des 1. FC Union Berlin gegen Bochum auf den damaligen VfL-Torwart Patrick Drewes ist ein 28-Jähriger zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Dem Fan wurde zudem für die Dauer von zwei Jahren gerichtlich untersagt, Spiele der 1. bis 3. Fußballliga sowie der Regionalliga zu besuchen. Das Feuerzeug sei als ein gefährliches Werkzeug eingesetzt worden, hieß es im Urteil.
Der 28 Jahre alte Berliner war als Union-Fan am 14. Dezember 2024 im Stadion an der Alten Försterei in Berlin-Köpenick. Von der Zuschauertribüne aus habe er mit einem Feuerzeug in Richtung des VfL-Torwarts geworfen und ihn aus etwa 20 Metern Entfernung am Kopf getroffen. Das habe zu einer oberflächlichen Schädelprellung geführt, die ambulant behandelt worden sei, so die Anklage. Für eine Woche sei Drewes nicht arbeitsfähig gewesen.
Drewes als Zeuge im Strafprozess
Der 33-Jährige, der inzwischen bei Borussia Dortmund unter Vertrag ist, sagte im Prozess als Zeuge aus. Er habe nach dem Treffer "einen Moment gebraucht, um mit der Situation klarzukommen". Benommen sei er gewesen, habe unter Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit gelitten. Von einer Anzeige habe er allerdings abgesehen - "ich hatte danach kein Strafverfolgungsinteresse und heute nicht".
Die Partie war in der Nachspielzeit für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem Drewes benommen vom Feld musste. Das Sport- und auch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hatten die 1:1 ausgegangene Partie wegen des Eklats mit 2:0 für Bochum gewertet. Die Entscheidungen sorgten für Diskussionen. Zuletzt bestätigte das Ständige Schiedsgericht die vorherigen Urteile.
Staatsanwalt: "Absolutes No-Go"
Der Angeklagte hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er war kurz nach der Tat als mutmaßlicher Werfer der Polizei übergeben worden - Aufnahmen von Überwachungskameras im Stadion hätten zu ihm geführt. Laut Ermittlungen war er alkoholisiert, als es zum Wurf kam.
Der Staatsanwalt beantragte eine Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung. Was der Angeklagte getan habe, sei ein "absolutes No-Go, da ist eine rote Linie überschritten". Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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