
- Kinder verklagen Christina Block auf Unterhalt
- Gericht prüft Einkommen der Steakhaus-Erbin
- Verfahren läuft parallel zum Strafprozess um die Entführungsvorwürfe
Für Steakhaus-Erbin Christina Block reißen die juristischen Auseinandersetzungen nicht ab. Während sie sich weiterhin im Strafprozess wegen des Vorwurfs der mutmaßlichen Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder verantworten muss, beschäftigt nun ein weiteres Verfahren die Gerichte. Vor dem Familiengericht Hamburg wird über Unterhaltszahlungen für ihre Kinder verhandelt.
Kinder fordern Unterhalt von ihrer Mutter Christina Block
Im Mittelpunkt des neuen Verfahrens steht die Frage, ob und in welcher Höhe Christina Block ihren Kindern Unterhalt zahlen muss. Nach Informationen der "Bild" soll die Unternehmerin bislang keine Zahlungen für die in Dänemark lebenden Kinder geleistet haben.
Auch ihre inzwischen 20-jährige Tochter hat nach dem Bericht Klage gegen ihre Mutter eingereicht. Ihr Anwalt Gerd Uecker begründet den Schritt mit den Zukunftsplänen seiner Mandantin.
- "Sie möchte studieren und weiß immer noch nicht, wie sie sich das leisten kann."
Nach seinen Angaben wird sogar geprüft, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, damit finanzielle Unterstützung bereits vor einem endgültigen Urteil erfolgen kann.
Strafprozess von Christina Block läuft parallel weiter
Das Unterhaltsverfahren findet parallel zu einem seit Monaten laufenden Strafprozess statt. Dort wird Christina Block vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben zu haben. Nach der Anklage sollen die damals zehn und 13 Jahre alten Kinder aus Dänemark nach Deutschland gebracht worden sein. Block weist sämtliche Vorwürfe entschieden zurück.
Streit um das Einkommen der Unternehmerin
Ein zentraler Punkt im Familienverfahren ist die Frage nach Blocks tatsächlichen Einkünften. Laut "Bild" soll das Familiengericht derzeit von einem monatlichen Einkommen von rund 65.000 Euro ausgehen. Grundlage seien Erkenntnisse aus den Ermittlungen im Strafverfahren, bei denen Kontobewegungen ausgewertet worden seien. Das Gericht erklärte, "pauschales Bestreiten" genüge aber nicht. Nun muss Christina Block ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse detailliert darlegen.
Warum nach Angaben Blocks kein Unterhalt gezahlt wurde
Auch den Vorwurf ausbleibender Unterhaltszahlungen weist Christina Block zurück beziehungsweise begründet ihr Vorgehen mit dem langjährigen Sorgerechtsstreit.
Ihr Sprecher erklärt: Sobald die rechtliche Situation abschließend geklärt sei, werde Christina Block ihren Unterhaltspflichten selbstverständlich nachkommen. Für alle Kinder seien zudem Ausbildungsfonds eingerichtet worden, aus denen die Finanzierung ihrer Ausbildung später erfolgen solle.
Mehrere Verfahren gleichzeitig
Damit steht Christina Block derzeit gleich in mehreren juristischen Auseinandersetzungen unter Druck. Während im Strafprozess über die Vorwürfe rund um die mutmaßliche Entführung ihrer Kinder verhandelt wird, muss nun auch das Familiengericht klären, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander.
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