
Im Prozess um die Tötung eines Psychologieprofessors im Jahr 1984 in Hilden bei Düsseldorf hat das Gericht den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Weil sich 42 Jahre nach der Tat keine Mordmerkmale rechtssicher feststellen ließen, komme allenfalls eine Verurteilung wegen Totschlags infrage, sagte der Vorsitzende Richter. Für Totschlag sei aber bereits nach 20 Jahren die Verjährung eingetreten.
Zuvor hatte der Richter erklärt, es sei eher unwahrscheinlich, dass ein anderer als der Angeklagte die Tat begangen habe. Der Angeklagte habe seine Fingerabdruck- und DNA-Spuren am Tatort "tatzeitnah" hinterlassen und die Tat einem Zeugen zufolge später eingeräumt.
Fingerabdruck des Angeklagten entdeckt
Der Professor war im April 1984 in seinem Wohnhaus in Hilden bei Düsseldorf erstochen worden. 24 Messerstiche in Rücken, Nacken und den rechten Brustbereich wurden damals festgestellt.
Fast 42 Jahre später wird in Düsseldorf gegen einen heute 63 Jahre alten Angeklagten aus Italien verhandelt. Zur Tatzeit war er 21 Jahre alt und soll im Rheinland als Prostituierter gearbeitet haben.
Der Angeklagte war bereits damals ins Visier der Mordkommission geraten. Sein Fingerabdruck war an einem Teller in der Küche des Professors entdeckt worden.
DNA-Spuren an der Leiche
Deswegen wurde dem Mann, der inzwischen in Italien lebte, Jahrzehnte später eine DNA-Probe abverlangt. Sie passt laut den Ermittlungen zu einer DNA-Spur an der Leiche des Professors und an einem Tuch im Schlafzimmer. Damals hatten diese Spuren noch nicht entschlüsselt und ausgewertet werden können.
Verteidigerin Hannah Piel hatte beim Prozessauftakt gesagt, ihr Mandant beteuere seine Unschuld. An der Leiche des Professors sei DNA von vier verschiedenen Männern entdeckt worden.
Der verwitwete Professor soll mehrfach männliche Prostituierte mit nach Hause gebracht haben. Da weder ein Fenster eingeschlagen noch eine Tür aufgebrochen war, ging die Kripo damals davon aus, dass der Hochschullehrer seinen Mörder selbst hereingelassen und vermutlich gekannt und bewirtet hatte.
Der Prozess könnte noch an diesem Montag zu Ende gehen. Für die Plädoyers wurde die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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