
Von Deutschland aus wies er in einem Chat eine Frau auf den Philippinen an, Mädchen vor laufender Kamera zu missbrauchen: Ein 46-Jähriger ist in Baden-Württemberg wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Ellwangen verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten.
"Die Kammer hatte einen auch für sie außergewöhnlichen Fall zu beurteilen", erklärte der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch. Es sei seines Wissens nach der einzige Fall von "Live Distant Child Abuse", der bisher in Ellwangen verhandelt wurde.
Hintergründe des Urteils
Der 46 Jahre alte Mann aus dem Kreis Heidenheim hatte die Taten gestanden und sich vor Gericht entschuldigt. "Ich kann es nicht mehr rückgängig machen, aber ich hoffe, dass es den Kindern besser geht. Tut mir leid", sagte er.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft für den Mann gefordert, die Verteidigung drei Jahre und acht Monate. Die Anstiftung zu einer Tat sei genauso zu bewerten wie die Tat selbst, sagte Richter Fritsch in seiner Urteilsbegründung.
Was die Taten für die Opfer jedoch für Folgen gehabt hätten, wisse man nicht - deshalb habe man dies beim Urteil nicht berücksichtigen können. Wie das Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in seiner Anklage mitgeteilt hatte, wurden die fünf betroffenen Kinder nach der Zerschlagung des Netzwerks durch die philippinischen Behörden in Obhut genommen.
Richter: "Geldgeber, Produzent und Regisseur"
Die Polizei war 2025 über einen Hinweis von US-Ermittlungsbehörden auf den Mann aufmerksam geworden. Durch Finanzermittlungen und die vorliegenden Chats hatte man ihn überführen können, wie ein LKA-Beamter vor Gericht erklärte.
Der 46-Jährige soll über mehrere Jahre hinweg sogenannte Sellerinnen auf den Philippinen bezahlt und ihnen Anweisungen gegeben haben. Diese haben dann laut Anklage Kinder in einem Livestream sexuell missbraucht, während er dabei zusehen konnte. Insgesamt handele es sich um sechs zwischen 2013 und 2019 begangene Taten.
Der Angeklagte sei dabei "Geldgeber, Produzent und Regisseur" in einem gewesen, wie es der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung zusammenfasste. "Es ist zwingend erforderlich, dass sie die Problematiken der Pädophilie und der Alkoholsucht angehen", sprach er den Angeklagten direkt an. Der 46-Jährige sei bereit, eine Therapie zu machen, hieß es von seinem Verteidiger.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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