
Das Land Hessen hat nach einem Korruptionsskandal in der hessischen Justiz keinen Anspruch auf Schadenersatz von einem verurteilten Unternehmer. Eine entsprechende Zivilklage um 5,7 Millionen Euro sei abgewiesen worden, teilte das Landgericht Frankfurt mit.
2023 war ein prominenter Korruptionsermittler wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt worden. Der damalige Oberstaatsanwalt aus Frankfurt war Leiter einer Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruptionsstraftaten im Gesundheitswesen. In dieser Funktion vergab er Gutachteraufträge an Sachverständige, die bei einer Firma angestellt waren, an der er heimlich beteiligt war. Er bekam eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Gutachten wurden dennoch verwendet
Mit ihm wurde ein Unternehmenspartner wegen Bestechung verurteilt. Und gegen diesen Unternehmer hatte das Land Zivilklage erhoben – für Vergütungen, die für die Gutachten in Strafverfahren gegen Ärzte an das Unternehmen gezahlt worden waren.
Das Gericht wies die Klage aus mehreren Gründen ab. Zum einen begründe der Straftatbestand der Bestechung für sich genommen keine zivilrechtlichen Ansprüche, hieß es. Außerdem habe das Land den Schaden nicht hinreichend erklärt, da die Gutachten tatsächlich in den Verfahren verwendet worden seien. Es könne trotz des verwerflichen Konstrukts nicht auf eine sittenwidrige Schädigung des Landes geschlossen werden, hieß es von den Richterinnen und Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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