
Für den tödlichen Angriff auf eine Kollegin im unterfränkischen Mellrichstadt sollte der Angeklagte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes verurteilt werden. Zudem forderte Oberstaatsanwalt Markus Küstner in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Schweinfurt die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Folgt die Strafkammer diesem Antrag, ist eine Entlassung des 22 Jahre alten mutmaßlichen Täters aus Thüringen nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Nach dem Schlusswort des Anklägers, der zudem auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung plädierte, sollten noch die beiden Nebenklagevertreter und die Pflichtverteidigerin plädieren. Das Urteil soll nach bisherigem Plan an diesem Dienstag verkündet werden.
Eine Tat aus Wut?
Der Angeklagte aus dem thüringischen Meiningen hatte zu Prozessauftakt gestanden, seine Kollegin mit einem Messer getötet zu haben. "Ich habe die Frau gehasst", hatte der 22-Jährige nüchtern erklärt. "Wir haben uns nicht gut verstanden." Er habe sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung gekannt habe, schlecht behandelt gefühlt und Zorn sowie Wut verspürt.
Der verdächtige Deutsche soll zudem einen Vorgesetzten lebensgefährlich und einen Kollegen verletzt haben, die der 59-Jährigen bei der Attacke am 1. Juli vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön helfen wollten.
Anklage vermutet Mordlust
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus Mordlust, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht vor. "Prägend war sein innerstes Verlangen, jemanden zu töten", sagte Küstner.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hält den 22-Jährigen für voll schuldfähig. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit nicht eingeschränkt gewesen. Daran ändere auch die Drogen- und Opiatabhängigkeit des Mannes nichts.
Für den Anklagevertreter wollte der mutmaßliche Mörder mit seiner Tat sein Verlangen befriedigen, jemanden töten zu wollen. Einen ersichtlichen Grund oder ein Motiv für die "Hinrichtung" der Frau sieht Oberstaatsanwalt Küstner nicht.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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