
Dynamo Dresden muss im ersten Saisonheimspiel der 2. Bundesliga am 16. August gegen den SV Darmstadt 98 auf Teile seiner Fans verzichten. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Berufung der Sachsen gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni zurückgewiesen. Damit bleiben die Sanktionen aufgrund der Krawalle von Dynamo-Anhängern in der Begegnung gegen Hertha BSC bestehen.
Die Dresdner kündigten umgehend eine Prüfung des Urteils in der Gesamtheit der Begründung an und erwägen weitere Schritte.
Schwere Ausschreitungen im Spiel gegen Hertha BSC am 4. April
Dem Verfahren lagen die Vorfälle im Spiel zwischen Dynamo und Hertha BSC (0:1) am 4. April zugrunde. Im Dresdner Zuschauerblock wurden insgesamt 27 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Nachdem es zuvor zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern beider Vereine sowie Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gekommen war, überstiegen mindestens 77 Dresdner Anhänger aus dem Bereich des K-Blocks die Begrenzung zum Innenraum und rannten über das Spielfeld in Richtung des Gästeblocks.
"Eingriff in den Wettbewerb"
Dabei wurden gezielt Bengalische Feuer und Feuerwerksraketen auf Berliner Anhänger sowie in Richtung des Gästeblocks abgefeuert. Das Spiel musste für 19 Minuten unterbrochen werden. Insgesamt wurden mindestens 17 Personen verletzt.
"Das Beschießen von Menschen mit Feuerwerkskörpern kann nicht ansatzweise hingenommen werden. Ebenso stellt das massenhafte Betreten des Innenraums, das eine Fortsetzung des Spiels unmöglich macht, einen Eingriff in den Wettbewerb dar, der unter allen Umständen verhindert werden muss", sagte Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, in seiner Begründung.
DFB-Sportgericht verurteilte beide Teams drastisch
Die Hertha war vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro verurteilt worden, Dynamo muss 91.200 Euro zahlen. Zudem werden bei den nächsten beiden Dynamo-Heimspielen die Fans teilweise ausgesperrt. Die zweite Partie wird dabei allerdings zur Bewährung bis zum Sommer 2027 ausgesetzt. Außerdem müssen beide Teams für kommende Spiele ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren.
Dresden sah den Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe an und hatte dagegen Einspruch erhoben. Die Argumente der Sachsen überzeugten das Sportgericht aber genauso wenig wie jetzt das Bundesgericht.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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