
Nach dem Ertrinken eines Siebenjährigen beim Schwimmunterricht sind die Strafen gegen zwei Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung im Berufungsprozess abgemildert worden. Statt Bewährungsstrafen wurden die Frauen vom Landgericht Konstanz nur noch zu Geldstrafen verurteilt, die Lehrerin zu 150 Tagessätzen à 60 Euro und die damalige Referendarin zu 85 Tagessätzen à 100 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, weil alle Beteiligten auf eine Revision verzichten.
Zweitklässler nach seiner ersten Schwimmstunde gestorben
Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden - darunter Schwimmer und Nichtschwimmer und die Pädagoginnen sie nicht alle dadurch sicher im Blick behalten konnte.
Die 45 Jahre alte Lehrerin war in erster Instanz vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt worden. Die damalige Referendarin (36) bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Die Verteidiger der Frauen hatten Berufung eingelegt, diese aber nur auf die Prüfung der Strafhöhe beschränkt. Bei den Schmerzensgeldzahlungen soll es bleiben. Neu verhandelt wurde nicht der Schuldspruch des Amtsgerichts vom Februar 2025, sondern nur das Strafmaß. "Wir hatten heute einen wirklich schwierigen Fall und einen sehr tragischen Fall zu entscheidend", sagte der Vorsitzende Richter.
Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten gefordert, die Berufung zu verwerfen und es bei den Bewährungsstrafen zu belassen. Für seinen Mandanten sei das Urteil ein Abschluss, sagte der Anwalt der Familie.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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