
Im Millionen-Prozess gegen den Deutschen Fußball-Bund vor dem Landgericht Frankfurt darf der angeklagte Ex-Schatzmeister Stephan Osnabrügge auf einen Freispruch hoffen. Eine Strafbarkeit dürfe "aus mehreren Gründen ausscheiden", sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler bei ihrem Verfahrensüberblick.
Dabei äußerte sich Distler ausführlich in einer "vorläufigen Würdigung" zur bisherigen Beweisaufnahme. In dem Prozess muss sich Osnabrügge wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung verantworten. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe über seine Anwälte energisch zurückgewiesen.
Es geht auch um die Gemeinnützigkeit des DFB
Dem 55 Jahre alten Osnabrügge wird vorgeworfen, durch eine falsche Zuordnung der DFB-Einnahmen aus der Bandenwerbung für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Dem Verband war wegen der Bandenwerbung-Affäre vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit für die betroffenen Jahre aberkannt worden. Der DFB hat dagegen Einspruch erhoben.
Laut Distler waren nach dem bisherigen Kenntnisstand die Steuererklärungen von 2014 und 2015 "nicht unrichtig oder unvollständig". Als Zeugen hatten zuletzt Mitarbeiter der Finanzbehörden wie Betriebsprüfer ausgesagt.
Staatsanwaltschaft sieht es "anders"
Der zuständige Abteilungsleiter für Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft, Markus Weimann, beurteilte die derzeitige Sachlage allerdings "anders" und geht weiter von einer "unrichtigen Erklärung" aus. Osnabrügges Rechtsbeistand wiederum warf der Staatsanwaltschaft vor, sie habe mehrere Chancen nicht genutzt, "gesichtswahrend" aus dem Verfahren herauszukommen.
Osnabrügge war von April 2016 bis März 2022 Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes. Neben dem Bonner waren ursprünglich unter anderem auch Ex-Präsident Reinhard Grindel und der frühere Generalsekretär Friedrich Curtius angeklagt. Sie hätten vorgeblich hinterlistig zu spät deklariert, dass die Bandenwerbung seit 2014 einer strengeren steuerlichen Bewertung unterliegt.
Grindel und Curtius hatten sich durch Zahlungen von 80.000 Euro bzw. 20.000 Euro auf eine Einstellung des Verfahrens eingelassen, um für sich selbst, ihre berufliche Zukunft und ihre Familien Ruhe zu haben. Osnabrügge dagegen hat es auf sich genommen, im Falle einer Verurteilung sogar seine Zulassung als Anwalt zu verlieren.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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