
Auch Zirkusbetriebe müssen Gema-Gebühren zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit einem Urteil von diesem Dienstag einen 24 Seite umfassenden Gesamtvertrag festgesetzt, in dem die Vergütung auf 2,88 Prozent beziffert wird.
Das bedeutet, dass ein Zirkus 2,88 Prozent seiner Einnahmen aus den Ticketerlösen abführen muss, wenn in einer Veranstaltung Musik auf dem Gema-Repertoire gespielt wird, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
In dem Verfahren am Münchner OLG hatte ein Verband, der 73 Zirkusunternehmen vertritt, mit der Gema um eine angemessene Vergütung und weitere Bedingungen aus dem Gesamtvertrag gestritten. Das Gericht hat gegen die Entscheidung keine Revision zugelassen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist ein Verein mit Sitz in München. Sie vertritt rund 95.000 Musiker, Songwriter, Komponisten und Texter. Grundsätzlich wird immer dann eine Gema-Gebühr fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird, wie etwa bei Veranstaltungen oder Hintergrundmusik im Einzelhandel.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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