
Die zunehmende Verbreitung von Smart Glasses beschäftigt auch Sachsen-Anhalts Schwimmbäder. Spezielle Verbote für die Datenbrillen mit integrierter Kamera gibt es bislang kaum. Datenschützer warnen jedoch vor heimlichen Aufnahmen von Bade- und Saunagästen. Das zeigt eine Umfrage bei großen kommunalen Bäderbetreibern sowie der Landesdatenschutzbeauftragten.
Keine speziellen Regeln in Magdeburg und Halle
In den kommunalen Bädern Magdeburgs gibt es bislang keine gesonderten Regelungen zur Nutzung von Smart Glasses. Beschwerden oder Vorfälle seien bisher nicht bekannt geworden, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Eine Anpassung der Hausordnung sei derzeit nicht geplant.
Auch bei der Bäder Halle GmbH waren die Datenbrillen bislang kein Thema. Nach Angaben des Unternehmens gelten die bestehenden Regeln gegen unerlaubte Foto- und Filmaufnahmen jedoch auch für solche Geräte. Smart Glasses sollen dort künftig stärker in den Blick genommen werden.
Debatte über heimliche Aufnahmen
Die Brillen ähneln äußerlich gewöhnlichen Sehhilfen, verfügen jedoch über Kameras und Mikrofone. Fotos und Videos lassen sich damit vergleichsweise unauffällig aufnehmen. In Potsdam sollen Smart Glasses deshalb künftig ausdrücklich in die Haus- und Badeordnung aufgenommen werden. Dort wird auf die Gefahr hingewiesen, dass Aufnahmen unbemerkt entstehen und in sozialen Medien veröffentlicht werden könnten.
Datenschützer sieht Risiken für Badegäste
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt bewertet Smart Glasses kritisch. "Bei der Funktionsweise von Smart Glasses handelt es sich aus Sicht des Datenschutzrechts um einen Sonderfall der Videoüberwachung", teilte die Behörde mit. Personen müssten erkennen können, ob sie gefilmt werden. "Hieran fehlt es beim Einsatz von Smart Glasses, die von normalen Brillen schwer zu unterscheiden sind."
Bereits die Aufnahme von Personen mittels Smart Glasses sei daher "in der Regel datenschutzrechtlich unzulässig". Beschwerden oder Anfragen zu dieser Thematik seien der Behörde bislang nicht bekannt. Aus Sicht des Datenschutzbeauftragten können ausdrückliche Verbote in Hausordnungen den Schutz der Gäste unterstützen. "Ein solches Verbot macht klar und einfach deutlich, dass der Anspruch der Gäste auf unbeobachtete Erholung auch von den Betreibern ernst genommen wird", erklärte die Behörde.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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