
Ein über Jahre international erfolgreicher Kinderfotograf steht wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Kölner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft legt dem 57-Jährigen zur Last, in der Zeit von 2002 bis Sommer 2017 oder 2018 drei Jungen im Alter zwischen acht und 13 Jahren, die bei ihm als Fotomodells tätig waren, zum Teil schwer sexuelle missbraucht zu haben. Hierbei soll es auch zu "Beischlaf-ähnlichen Handlungen" gekommen sein. Der Angeklagte ließ über seine Verteidiger mitteilen, dass er zunächst zu den Vorwürfen schweige.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 57-Jährige im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den zurückliegenden Jahrzehnten zahlreiche Kontakt zu jungen Familien geknüpft haben, wobei sich zu einigen Freundschaften entwickelt hätten. "Zum Teil führte er auch partnerschaftliche Beziehungen mit alleinstehenden Müttern seiner Fotomodelle", hieß es bei der Anklageverlesung. Im Zuge dieser "freundschaftlichen Kontakte beziehungsweise familienähnlichen Zusammenschlüssen" habe der Angeklagte für die Jungen regelmäßig die Rolle eines "erwachsenen Freundes" oder gar eine "Vaterrolle" eingenommen.
Angeklagter verbüßt bereits eine mehrjährige Haftstrafe
Konkret wirft die Anklage dem 57-Jährigen vor, im Sommer 2002 auf der Reise zu einem Fotoshooting auf Sardinien ein damals zehnjähriges Fotomodell in einem Hotelzimmer sexuell missbraucht zu haben. Zudem soll es ab 2012 auch zu sexuellen Übergriffen bei Besuchen eines Jungen in seinem Kölner Penthouse gekommen sein. Im Sommer 2017 oder 2018 soll es dann bei einem Urlaub auf den Malediven zu sexuellen Übergriffen auf einen damals sieben oder acht Jahre alten Jungen gekommen sein. Die Mutter des Opfers, zu der der Angeklagte eine Beziehung unterhalten haben soll, war demnach ebenfalls dabei.
Der Angeklagte war bereits im September 2022 in einem Prozess vor dem Kölner Landgericht wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Laut dem Vorsitzenden Richter verbüßt der Angeklagte seit August 2025 die inzwischen rechtskräftige Freiheitsstrafe. In zahlreichen weiteren Fälle war der 57-Jährige damals aber freigesprochen worden. Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass es den Nebenklägern zwar glaube, dass es sexuelle Übergriffe gegeben habe. Diese habe die Kammer aber für eine Verurteilung örtlich und zeitlich nicht konkret genug fassen können.
2024 kassierte der Bundesgerichtshof die von der Staatsanwaltschaft und einem Nebenkläger mit der Revision angegriffenen Freisprüche und verwies die Fälle zur Neuverhandlung ans Kölner Landgericht zurück. Begründet hatten die Bundesrichter ihre Entscheidung damit, dass das Landgericht aus ihrer Sicht "überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten" gestellt habe. Der Prozess ist nun mit weiteren 19 Verhandlungstagen bis Ende Mai 2026 terminiert.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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