
Rund sechs Monate nach der tödlichen Messerattacke auf einen Gerichtsvollzieher im Saarland beginnt am Mittwoch (8.30 Uhr) der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Der 42 Jahre alte Deutsche ist vor dem Landgericht Saarbrücken wegen Mordes angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 den 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach erstochen zu haben, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte.
Laut Anklage stach der Mann in der Wohnung mit einem Jagdmesser mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper des Gerichtsvollziehers ein und verletzte ihn damit tödlich. Der Angeklagte habe "sowohl heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und auch grausam gehandelt".
Zuvor soll der 42-Jährige die Zwangsräumung seiner Wohnung zunächst verbal verweigert haben. Als der Obergerichtsvollzieher eingetreten sei, habe er aus Wut über die Räumung unmittelbar auf ihn eingestochen, hieß es.
Verdacht auf psychische Erkrankung des Angeklagten
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten habe. Er sei zwischenzeitlich in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht worden.
Für den Prozess sind nach dem Auftakt elf weitere Termine bis zum 21. August vorgesehen. Die Kleinstadt Bexbach im Saarpfalz-Kreis liegt im Osten des Saarlandes in der Nähe zur Grenze von Rheinland-Pfalz.
Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Sie entfachte zudem in Deutschland eine Diskussion über die Sicherheit von Gerichtsvollziehern.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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