
Im Prozess um einen erschossenen Polizisten in Völklingen wird der wegen Mordes angeklagte 18 Jahre alte Tatverdächtige Angaben machen. "Er wird sich vor Gericht zu den Vorwürfen äußern", sagte dessen Verteidiger, Michael Rehberger, der Deutschen Presse-Agentur. Ob er sich direkt oder über ihn einlasse, werde man noch besprechen.
Der Prozess werde vor dem Landgericht Saarbrücken voraussichtlich Anfang März 2026 beginnen, sagte Rehberger. Es seien bereits "eine ganze Menge an Terminen ins Auge gefasst". Wie viele man brauche, werde sich zeigen.
Der 18-Jährige soll am 21. August einen 34 Jahre alten Polizeioberkommissar in Völklingen erschossen haben. Laut Anklage soll er die Schüsse aus einer Dienstwaffe abgefeuert haben, die er zuvor einem Kollegen entrissen haben soll. Die Polizisten hatten den flüchtenden 18-Jährigen nach einem mutmaßlichen Tankstellenraub fassen wollen.
Mord oder Totschlag?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Tatverdächtigen unter anderem Mord und versuchten Mord vor. Sie geht nach Mitteilung von Mitte November davon aus, dass die Mordmerkmale Verdeckungsabsicht, Mordlust und grausame Begehungsweise vorliegen.
Anwalt Rehberger sagte: "Ich finde, dass die Staatsanwaltschaft mit den Mordmerkmalen sehr großzügig war", sagte er. Nicht alle würden seiner Meinung nach zwingend am Ende stehenbleiben. Das werde aber die Beweisaufnahme ergeben.
Anwalt: Es wird ein "sehr heftiges und medienwirksames Verfahren"
Bei der Tat in Völklingen soll der Angeklagte auch mehrfach auf einen Kommissaranwärter geschossen und ihn einmal in der Schutzweste getroffen haben. Der Tatverdächtige wurde mit Schüssen von Kollegen verletzt. Er sitzt in Untersuchungshaft. Deutschlandweit hatte der gewaltsame Tod des Polizisten Entsetzen ausgelöst.
Gesundheitlich gehe es seinem Mandanten besser, sagte Rehberger. Er habe mit ihm natürlich über die Tat gesprochen. Zu den Inhalten sage er nichts. Er habe mit dem 18-Jährigen auch darüber geredet, dass der bevorstehende Prozess "ein sehr heftiges und medienwirksames Verfahren" werde. Seiner Ansicht werde dabei auf jeden Fall Jugendstrafrecht angewendet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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