
Der Mann, der einen Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung erstochen haben soll, ist laut Gutachterin vermindert schuldfähig. Der 42-Jährige leide an einer schizophrenen Störung mit einem wahnhaften Verfolgungserleben, sagte die Sachverständige Konstanze Römer vor dem Landgericht Saarbrücken.
Es werde daher die Unterbringung des Mannes in einem geschlossen psychiatrischen Krankenhaus empfohlen. Der Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich, sagte Römer.
Der 42-Jährige steht seit 20. Mai wegen Mordes vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 einen 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz-Kreis mit einem Jagdmesser getötet zu haben, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte.
Laut Anklage soll der Deutsche mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper des Opfers eingestochen haben. Der Angeklagte ist vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht.
Zeugin: Er wurde immer aggressiver
Er habe den Gerichtsvollzieher in seinem Wahn als Bedrohung gesehen, sagte Römer. Er habe zwar gewusst, dass man einen Menschen nicht töten darf. Er habe die anstehende Zwangsräumung aber als Unrecht empfunden: Aus Wut darüber kam es zu der Tat.
Die psychische Erkrankung bei dem Angeklagten habe sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Ein Grund sei ein anhaltender Streit mit seiner Nachbarin gewesen, den er als Psychoterror beschrieben habe. Von ihr habe er auch Drogen bekommen, die die Krankheit beschleunigt hätten.
"Er ist immer aggressiver geworden", sagte die Nachbarin aus. Er habe an ihre Wand und Türe geschlagen und sie bedroht. Die Frau wurde per Video im Saal vernommen, weil sie Angst vor einer direkten Konfrontation mit dem Mann hatte.
Witwe kämpft mit den Tränen
Zuvor hatte die Witwe eine bewegende Erklärung abgegeben. "Es ist kein Leben mehr in meinem Leben, mein Herz und mein Haus voller Stille, ein täglicher Kampf", sagte sie im Gerichtssaal und kämpfte mit den Tränen.
Sie habe den großen Wunsch, dass der Angeklagte "seine gerechte Strafe" bekomme. Egal, wie hoch die Strafe sein werde, sie werde aus ihrer Sicht nie angemessen sein können. Mit seiner Tat habe der Angeklagte "so viele Leben zerstört", sagte sie. Von Familienangehörigen, Kollegen und Freunden, die ihn liebten.
Plädoyers und Urteil am 10. August
Ihr Mann habe mit solch einem Angriff niemals gerechnet. Er habe gearbeitet für sein Land, für seine Familie und sei dann "sprichwörtlich ins offene Messer gelaufen". Sie sei seit der Tat in psychischer und psychiatrischer Behandlung, könne nicht arbeiten gehen.
Die Plädoyers und das Urteil werden am 10. August erwartet.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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